Steuerliche Absetzbarkeit

Seit dem Inkrafttreten des Gemeinnützigkeitsreformgesetzes mit 1. Jänner 2024 darf sich der Verein Babili über eine bedeutende Verbesserung freuen: Spenden an unseren Verein sind nun steuerlich absetzbar.
Die Reform der österreichischen Bundesregierung erweitert nicht nur den Kreis der begünstigten Organisationen, sondern entlastet insbesondere kleinere Vereine. Früher war eine aufwändige Prüfung durch eine/n Wirtschaftsprüfer/in erforderlich, um als spendenbegünstigt anerkannt zu werden – nun genügt eine Bestätigung durch eine/n Steuerberater/in. Diese Vereinfachung macht es möglich, dass auch kleine, ehrenamtlich geführte Organisationen von der steuerlichen Begünstigung profitieren können.
Nach der Beantragung der Spendenabsetzbarkeit beim Finanzamt im Frühjahr 2024 wurde unserem Verein der entsprechende Status zuerkannt.
Damit gilt: Spenden an unseren Verein sind rückwirkend seit 1. Jänner 2024 steuerlich absetzbar.
Wichtig: bei der Überweisung Name und Geburtsdatum mitteilen
Ihre Spenden werden vom Verein Babili direkt an das Finanzamt gemeldet und automatisch in Ihren Steuerakt übernommen. Dafür geben Sie bitte bei der Überweisung Ihren Vor- und Zunamen sowie Ihr Geburtsdatum an.
Wir danken allen, die uns bisher unterstützt haben, und hoffen, dank dieser Reform künftig noch mehr bewirken zu können.